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Einzelmaßnahmen

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.  Auch gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage oder Heizsysteme. 

Was ist eine Einzelmaßnahme? 

Eine "Einzelmaßnahme" im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezeichnet eine spezifische, zielgerichtete Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden. Diese Maßnahmen können in verschiedenen Bereichen des Gebäudes umgesetzt werden.

 Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Diese Kategorie umfasst Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken, den Einbau von energieeffizienten Fenstern und Türen, und die Optimierung von Wärmebrücken. Jedes sanierte Bauteil muss bestimmte Mindestanforderungen, wie einen maximalen U-Wert, erfüllen. Detaillierte Informationen und spezifische Anforderungen zu den möglichen Maßnahmen sind auf Anfrage erhältlich.

 

 Einzelmaßnahmen an Anlagentechnik (außer Heizung)

In diesem Bereich werden Maßnahmen zur Installation und Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen sowie die Implementierung digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung gefördert. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes und zur Steigerung der Energieeffizienz.

 

 Einzelmaßnahmen an Heizungsanlagen

Diese Maßnahmen beinhalten den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, Anlagen zur Heizungsunterstützung, und die Errichtung oder Erweiterung von Gebäudenetzen. Hierzu zählen auch innovative Heiztechnologien auf Basis erneuerbarer Energien und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

 

Baubegleitung und Fachplanung

Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen werden ebenfalls unterstützt. Diese Leistungen sind essentiell, um die Qualität der Umsetzung zu sichern und die geplanten Energieeinsparungen zu realisieren.

 

Heizungsoptimierung

Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe, werden ebenfalls gefördert. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Energieeffizienz des Systems zu erhöhen.

Der ISFP als Werkzeug für die Schritt-für-Schritt Sanierung 

 ISFP

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zentrales Element der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und dient als umfassender und strategischer Leitfaden für die schrittweise energetische Sanierung von Gebäuden. Er wird von qualifizierten Energieeffizienz-Experten erstellt und bietet eine detaillierte Analyse des energetischen Zustands des Gebäudes. Der iSFP schlägt konkrete, auf die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmte Maßnahmen vor, um die Energieeffizienz zu steigern und den Energieverbrauch zu senken. Bei der Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines iSFPs ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % auf die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle möglich.

 

Höhe der Förderung

  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern.

  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

  • Zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

Ein ISFP wird bis zu 80% gefördert und erhöht die Zuschüsse für EM an der Gebäudehülle um 5%
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