Beim Verkauf, bei der Neuvermietung oder Verpachtung eines Gebäudes ist ein gültiger Energieausweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) gesetzlich vorgeschrieben. Er dient der Information über die energetische Qualität der Immobilie. Es wird zwischen dem verbrauchsbasierten und dem bedarfsbasierten Energieausweis unterschieden. Welcher Ausweis zulässig oder zwingend erforderlich ist, hängt von Gebäudeart, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und dem energetischen Sanierungsstand ab. Ich stelle rechtskonforme Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude aus, inklusive der Meldung an das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zur Vergabe der offiziellen Registriernummer und der gesetzlich geforderten Modernisierungsempfehlungen.

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Fabiano Zallot
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