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Beim Verkauf, bei der Neuvermietung oder Verpachtung eines Gebäudes ist ein gültiger Energieausweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) gesetzlich vorgeschrieben. Er dient der Information über die energetische Qualität der Immobilie. Es wird zwischen dem verbrauchsbasierten und dem bedarfsbasierten Energieausweis unterschieden. Welcher Ausweis zulässig oder zwingend erforderlich ist, hängt von Gebäudeart, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und dem energetischen Sanierungsstand ab. Ich stelle rechtskonforme Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude aus, inklusive der Meldung an das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zur Vergabe der offiziellen Registriernummer und der gesetzlich geforderten Modernisierungsempfehlungen.

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Bedarfsausweis: Normgerechte energetische Bewertung

Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Basis der normgerechten Bilanzierung sind die thermische Hülle (Bauteile, Fenster) und die Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung). Er ist für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nicht mindestens das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977) erreicht.

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Verbrauchsausweis: Erfassung auf Basis von Verbrauchsdaten

Der Verbrauchsausweis ermittelt den energetischen Kennwert auf Grundlage des witterungsbereinigten Energieverbrauchs von mindestens 36 zusammenhängenden Monaten (drei Abrechnungsperioden). Längere Leerstände im Gebäude müssen dabei rechnerisch berücksichtigt werden. Dieser Ausweistyp spiegelt das individuelle Heizverhalten der Nutzer wider. Bei Wohngebäuden ist er nur zulässig, wenn diese mehr als vier Wohneinheiten aufweisen oder mindestens den Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.

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Zonierung und Bilanzierung von Nichtwohngebäuden (DIN V 18599)

Die energetische Bilanzierung von Nichtwohngebäuden erfolgt zwingend nach DIN V 18599. Das Gebäude wird dafür in verschiedene Nutzungszonen (z. B. Büro, Lager, Verkauf) unterteilt, für die jeweils normierte Randbedingungen bezüglich Temperatur und Nutzungszeiten gelten. Im Gegensatz zum Wohngebäude fließen in den Energieausweis für Nichtwohngebäude neben Heizung und Trinkwarmwasser auch der Energiebedarf für die fest installierte Beleuchtung, raumlufttechnische Anlagen und die Klimakälte ein.

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Fabiano Zallot

Oberkasseler Str. 119 

40545 Düsseldorf

Mail: info@bauberatungzallot.de
Tel.: 0176 41565042 

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