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Energieberatung bedeutet mehr als nur Zahlen und Vorschriften – es geht darum, Gebäude fit für die Zukunft zu machen. Wir zeigen auf, wie sich Komfort, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit miteinander verbinden lassen und entwickeln dafür individuelle Lösungen, die wirklich passen.

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Allgemeines zu den Förderungen

Wer energetisch sanieren oder neu bauen möchte, kann dafür staatliche Förderung beantragen. Wichtig ist: Der Antrag muss immer gestellt werden, bevor die Arbeiten beginnen.

Das bedeutet: Bevor Sie ein Handwerksunternehmen verbindlich beauftragen oder mit den Bauarbeiten starten, muss der Förderantrag eingereicht sein. So stellen Sie sicher, dass die Förderung nicht verloren geht.

Der sichere Ablauf ist daher: Zuerst Energieberater kontaktieren, dann den Antrag stellen – und erst nach der Zusage den Auftrag verbindlich erteilen und mit der Ausführung starten.

Überblick: BAFA und KfW – wer fördert was?

In Deutschland gibt es zwei große Fördergeber im Bereich Energieeffizienz: das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Das BAFA ist vor allem für Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden zuständig. Dazu gehören die Sanierung der Gebäudehülle wie Fassade, Dach, Fenster oder Türen, aber auch Anlagentechnik außer Heizung sowie die Heizungsoptimierung. Außerdem fördert das BAFA die Energieberatung für Wohngebäude, insbesondere über den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Die KfW bietet Förderungen in drei zentralen Bereichen: Zum einen gibt es die Heizungsförderung mit Zuschüssen und ergänzenden Krediten, zum anderen Kredite für die Komplettsanierung von Bestandsgebäuden zum Effizienzhaus. Hinzu kommt die Neubauförderung über die Programme „Klimafreundlicher Neubau“.

 

In vielen Fällen lassen sich Zuschuss- und Kreditvarianten kombinieren, sodass Bauherren und Eigentümer individuell das passende Modell wählen können.

Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Ein iSFP beginnt mit einer ausführlichen Bestandsaufnahme. Dazu gehören ein Vor-Ort-Termin, die Sichtung der vorhandenen Unterlagen und die Erfassung von Daten zur Bausubstanz und Anlagentechnik. Auf dieser Grundlage wird der aktuelle Zustand rechnerisch modelliert. Anschließend entwickelt der Energieberater mehrere Maßnahmenpakete, die sowohl einzeln als auch schrittweise umgesetzt werden können.

Der Sanierungsfahrplan besteht aus zwei Dokumenten: dem eigentlichen Fahrplan mit der Übersicht über die vorgeschlagenen Sanierungsschritte und einer Umsetzungshilfe, die die einzelnen Maßnahmen im Detail beschreibt. In einem persönlichen Beratungsgespräch werden die Ergebnisse erläutert. Es besteht keine Pflicht, die Maßnahmen exakt so umzusetzen – vielmehr bietet der Fahrplan einen roten Faden für die nächsten Jahre.

Für die Erstellung eines iSFP gibt es eine Förderung durch das BAFA. Ein- und Zweifamilienhäuser erhalten dabei bis zu 650 Euro Zuschuss, Mehrfamilienhäuser bis zu 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften bekommen zusätzlich 250 Euro für die Vorstellung in der Eigentümerversammlung.

 

Besonders attraktiv: Wer später eine im Fahrplan empfohlene Einzelmaßnahme umsetzt, erhält einen Förderbonus von 5 Prozentpunkten zusätzlich. Außerdem verdoppelt sich die maximale förderfähige Summe bei Einzelmaßnahmen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro je Wohneinheit.

Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden (BAFA)

Über das BAFA können Eigentümer einzelne Sanierungsschritte fördern lassen. Dazu gehören Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Fassadendämmung, Dachdämmung, der Austausch von Fenstern oder Haustüren. Ebenso werden Anlagentechnik (außer Heizungsanlagen) sowie Heizungsoptimierungen wie ein hydraulischer Abgleich oder der Einbau hocheffizienter Pumpen bezuschusst.

Die Basisförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem iSFP erhöht sich dieser Satz um 5 Prozentpunkte( Gebäudehülle). Die Kostenobergrenze liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit iSFP bei 60.000 Euro.

Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden, beispielsweise bestimmte U-Werte bei der Gebäudehülle und der Feuchteschutz an den Anschlüssen. Nach der Umsetzung bestätigt der Energieberater die fachgerechte Ausführung und erst dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

Heizungsförderung (KfW)

Für neue Heizungsanlagen ist die KfW zuständig. Das Programm „Heizungsförderung – Zuschuss 458“ bietet einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höhe ergibt sich aus einer Grundförderung von 30 Prozent sowie möglichen Boni, etwa für den Austausch alter Heizungen oder für besonders schnelle Umsetzungen.

Die förderfähigen Kosten sind pro Gebäude begrenzt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Neben dem Zuschuss kann ein zinsgünstiger Ergänzungskredit (Programme 358/359) beantragt werden, um die Restkosten zu finanzieren.

Besondere Anforderungen gelten für den Nachweis: Bei wassergeführten Heizsystemen ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B vorgeschrieben. Dafür muss zuvor eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 erstellt werden. Diese Fachplanung gehört zum Leistungsbild eines Energieberaters und wird ebenfalls gefördert.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW)

Wer sein Gebäude umfassend saniert, kann über die KfW einen Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus beantragen. Dabei gibt es verschiedene Effizienzstufen – von EH 85 bis hin zu EH 40. Je nach erreichter Stufe gewährt die KfW Tilgungszuschüsse zwischen 5 und 45 Prozent.

 

Pro Wohneinheit sind Kreditbeträge bis zu 150.000 Euro möglich. Voraussetzung ist die durchgängige Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, der Planung, Nachweise und Bestätigung übernimmt.

Klimafreundlicher Neubau (KfW)

Für Neubauten steht das Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN 297/298)“ zur Verfügung. Förderfähig sind nur Gebäude, die den Standard Effizienzhaus 40 erfüllen und zusätzlich bestimmte Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus (LCA/GWP-Nachweis) einhalten.

 

Fossile Heizungen und Biomasse sind ausgeschlossen. In der Praxis bedeutet das meist, dass erneuerbare Wärmeerzeuger mit Photovoltaik kombiniert werden. Häufig wird auch ein Batteriespeicher eingeplant, um die CO₂-Grenzwerte zu erreichen.

Leistungen und Preise

Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (Nettopreise).
Die angegebenen Zuschussbeträge (Förderung) beziehen sich auf Bruttowerte, da diese von den Förderstellen ausgezahlt werden.

Sanierungsfahrplan (iSFP)

  • Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus: 1.450 €
    Förderung: 650 € brutto → Eigenanteil: ca. 1.075 € brutto

  • Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten: ab 1.600 € bis 2.100 €
    Zusatz: WEG-Besprechung 420 €
    Förderung: 850 € brutto pro Gebäude → Eigenanteil: ca. 1.050 € bis 1.650 € brutto

Einzelmaßnahmen – Anträge und Nachweise (Leistungen werden bis zu 50% gefördert)

  • Beantragung einer Maßnahme (z. B. Fenster): 650 €

  • Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: 250 €

  • Wärmebrückenplanung im Anschlussbereich (falls erforderlich): 250 €

  • Abnahme inkl. TPN-/TPB-ID und Abnahmetermin: 200 €

Heizlastberechnungen (Leistungen werden bis zu 70% gefördert)

  • Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus (bei vollständigen Unterlagen): ab 750 €

  • Mehrfamilienhaus: 850 €

  • Zusatz je weitere Wohneinheit ab der vierten: 80 €

Hydraulischer Abgleich (Verfahren B) (Leistungen werden bis zu 70% gefördert)

  • Aufpreis zur Heizlastberechnung: ab 500 € (Vor-Ort Aufmaße von Heizkörpern werden extra berechnet: Preis auf Anfrage)

Energieausweise

  • Verbrauchsausweis: ab 350 €
    Zusatz ab der 4. Wohneinheit: +25 € pro Wohneinheit

  • Bedarfsausweis: 700 € pauschal
    Zusatz ab der 3. Wohneinheit: +50 € pro Wohneinheit

Wärmebrückenberechnungen

  • nach Aufwand, Preis auf Anfrage

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